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Ungeachtet der Staatsangehörigkeit der Besucher und ihrer Familienmitglieder wird kein Visum für die Einreise auf die Seychellen benötigt.  Um eine Einreisegenehmigung zu erhalten, müssen jedoch die folgenden Dokumente am internationalen Flughafen der Seychellen vorgezeigt werden:

1)    
ein Reisepass, der mindestens bis zum Tag der geplanten Abreise gültig ist
2)     ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise
3)     der Nachweis einer Unterkunft einschließlich der Kontaktdaten
4)     ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts

Die Inhaber eines Kinderausweises für minderjährige deutsche Staatsbürger bis zum vollendeten 15.  Lebensjahr dürfen in die Seychellen einreisen, sofern der Ausweis ein Lichtbild des Inhabers enthält.

Bei Vorlage aller oben genannten Dokumente wird von der Einwanderungsbehörde der Seychellen eine Besuchsgenehmigung ausgestellt.

Die Besuchsgenehmigung ist grundsätzlich für einen Monat gültig und kann auf bis zu drei Monate – gerechnet vom ursprünglichen Ausstellungsdatum – verlängert werden.  Sie kann in Schritten von höchstens drei Monaten auf eine Gesamtaufenthaltsdauer von höchstens zwölf Monaten verlängert werden, sofern der Besucher weiterhin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Die Aufenthaltserlaubnis ist für die ersten drei Monate kostenlos, danach wird für jede Verlängerung von bis zu drei Monaten eine Gebühr von SCR 1.000 erhoben.

Für alle Visumsangelegenheiten wie Ausnahmen und Verlängerungen und weitere Fragen bezüglich eines Aufenthaltes auf den Seychellen wenden Sie sich bitte an:

Department of Immigration
Independence House
PO Box 430, Victoria
Mahé, Seychelles
Tel: +248 29 36 36
Fax: +248 22 50 35
Email: info@immigration.gov.sc

 
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