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Erlaubt ist die Mitnahme von Spirituosen (auch Wein, Bier, Starkbier, Port), Parfüms und Tabak:

  • 200 Zigaretten oder 250g Tabak
  • 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein
  • 200ml of Parfüm oder Eau de Toilette

Persönliches Eigentum, welches bei der Ausreise wieder ausgeführt werden soll, wird nicht besteuert. Zusätzlich zu den oben angegebenen Duty Free Bestimmungen, darf jeder Besucher zollfrei eine Video- und Kameraausrüstung, Musikinstrument, tragbare elektronische oder elektrische Geräte, Sportausrüstung und andere Gegenstände des Freizeitbedarfes einführen.

Waffen wie Schreckschußpistolen, Keulen, Pfeil und Bogen, Schlagringe, Dolche, Schwerter, Tränengas, Peitschen, Schußwaffen und Munition sind verboten.  Sie dürfen nur mit entsprechender Genehmigung oder mit vorheriger offizieller Autorisation durch die entsprechenden Behörden eingeführt werden.

Dies gilt ebenso für Harpunengewehre, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik und Explosive jeder Art.

Weiterhin ist die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen, Tieren und Tierprodukten, biologischen Proben, radioaktiven Substanzen und Apparaturen, gefährliche Drogen, Chemikalien, Medizin, pharmazeutische Artikel und giftige Substanzen ohne entsprechender Genehmigung oder vorheriger offizieller Autorisation durch die entsprechenden Behörden verboten.

Der Wert mitgebrachter Lebensmittel auf die Seychellen für den persönlichen Bedarf, darf 3.000,- SCR nicht übersteigen, außer Sie haben im Vorfeld die entsprechende Importgenehmigung erhalten und zur Vorlage bereit.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist strengstens verboten.

Alle Gegenstände, Lebensmittel oder Sonstiges, welche über die vorgegebene Höchstgrenze mitgebracht werden, werden in der Landeswährung besteuert.  Diese ist in Bar zu entrichten, oder über Scheck der bei einer einheimischen Bank eingelöst werden kann.  Importsteuer kann nicht mit Kreditkarte bezahlt werden.




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